Klasse A2

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

Einschlussklassen: A1, AM
Vorbesitz: –

• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und b) einen Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Motorrad (A2)