{"id":854,"date":"2022-01-27T10:30:10","date_gmt":"2022-01-27T09:30:10","guid":{"rendered":"https:\/\/hamburg.biker-school.com\/?page_id=854"},"modified":"2022-01-27T11:24:56","modified_gmt":"2022-01-27T10:24:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hamburg.biker-school.com\/en\/rechtliches\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; custom_padding_last_edited=&#8220;on|tablet&#8220; admin_label=&#8220;Packages&#8220; _builder_version=&#8220;4.14.4&#8243; background_color=&#8220;#22272a&#8220; use_background_color_gradient=&#8220;on&#8220; background_color_gradient_start=&#8220;rgba(0,0,0,0.9)&#8220; background_color_gradient_end=&#8220;rgba(80,103,147,0.5)&#8220; background_color_gradient_direction=&#8220;140deg&#8220; background_image=&#8220;https:\/\/hamburg.biker-school.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/venture_02.png&#8220; background_enable_video_mp4=&#8220;off&#8220; custom_padding=&#8220;110px||110px|&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;0px||0px|&#8220; custom_padding_phone=&#8220;&#8220; da_disable_devices=&#8220;off|off|off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; da_is_popup=&#8220;off&#8220; da_exit_intent=&#8220;off&#8220; da_has_close=&#8220;on&#8220; da_alt_close=&#8220;off&#8220; da_dark_close=&#8220;off&#8220; da_not_modal=&#8220;on&#8220; da_is_singular=&#8220;off&#8220; da_with_loader=&#8220;off&#8220; da_has_shadow=&#8220;on&#8220;][et_pb_row custom_padding_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; admin_label=&#8220;Packages Title&#8220; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;30px|0px|70px|0px||&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;60px||0px|&#8220; custom_padding_phone=&#8220;&#8220; locked=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text disabled_on=&#8220;off|off|off&#8220; _builder_version=&#8220;4.14.7&#8243; text_font=&#8220;||||&#8220; text_text_color=&#8220;#1a1a1a&#8220; header_font=&#8220;Open Sans|700||on|||||&#8220; header_text_align=&#8220;center&#8220; header_font_size=&#8220;60px&#8220; header_line_height=&#8220;1.3em&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; custom_margin=&#8220;|||&#8220; custom_padding=&#8220;|||&#8220; animation_style=&#8220;slide&#8220; animation_direction=&#8220;top&#8220; animation_intensity_slide=&#8220;10%&#8220; locked=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h1><span style=\"color: #ffffff;\">AGB<\/span><\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_divider color=&#8220;#ed4441&#8243; divider_position=&#8220;center&#8220; divider_weight=&#8220;3px&#8220; disabled_on=&#8220;off|off|off&#8220; _builder_version=&#8220;3.2&#8243; max_width=&#8220;150px&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; height=&#8220;false&#8220; custom_margin=&#8220;30px|||&#8220; animation_style=&#8220;slide&#8220; animation_direction=&#8220;top&#8220; animation_delay=&#8220;100ms&#8220; animation_intensity_slide=&#8220;10%&#8220; locked=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.14.7&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_enable_video_mp4=&#8220;off&#8220; da_disable_devices=&#8220;off|off|off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; da_is_popup=&#8220;off&#8220; da_exit_intent=&#8220;off&#8220; da_has_close=&#8220;on&#8220; da_alt_close=&#8220;off&#8220; da_dark_close=&#8220;off&#8220; da_not_modal=&#8220;on&#8220; da_is_singular=&#8220;off&#8220; da_with_loader=&#8220;off&#8220; da_has_shadow=&#8220;on&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.14.7&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.14.7&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.14.7&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; text_text_color=&#8220;#000000&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Fahrschulen (AGB`s)<\/h2>\n<p><strong>1. Bestandteil der Ausbildung<\/strong><br \/>Die Fahrausbildung umfa\u00dft theoretischen und praktischen Fahrunterricht.<\/p>\n<p><strong>Schriftlicher Ausbildungsvertrag<\/strong><br \/>Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.<\/p>\n<p><strong>Rechtliche Grundlagen der Ausbildung<\/strong><br \/>Der Unterricht wird aufgrund der hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, erteilt. Im \u00fcbrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.<\/p>\n<p><strong>Beendigung der Ausbildung<\/strong><br \/>Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnispr\u00fcfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschlu\u00df des Ausbildungsvertrages.<\/p>\n<p><strong>2. Entgelte, Preisaushang<\/strong><br \/>Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekanntgegebenen zu entsprechen.<\/p>\n<p><strong>Preis\u00e4nderungen, Preisstetigkeit<\/strong><br \/>Werden diese ge\u00e4ndert, so bleibt eine entsprechende Anpassung der nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte vorbehalten, soweit diese erst nach Ablauf von mehr als 4 Monaten seit Vertragsabschlu\u00df f\u00e4llig werden.<\/p>\n<p><strong>3. Grundbetrag und Leistungen<\/strong><br \/>a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:<br \/>Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts<br \/>und erforderliche Vorpr\u00fcfungen.<\/p>\n<p><strong>Erhebung von Teilgrundbetr\u00e4gen bei Nichtbestehen der theoretischen oder praktischen Pr\u00fcfung<br \/><\/strong>F\u00fcr die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Pr\u00fcfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierf\u00fcr im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, h\u00f6chstens aber die H\u00e4lfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Pr\u00fcfung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Entgelt f\u00fcr Fahrstunden und Leistungen<\/strong><br \/>b) Mit dem Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:<br \/>Die Kosten f\u00fcr das Ausbildungsfahrzeug, einschlie\u00dflich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.<\/p>\n<p><strong>Absage von Fahrstunden\/Benachrichtigungsfrist<br \/><\/strong>Kann der Fahrsch\u00fcler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<br \/>Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr vom Fahrsch\u00fcler nicht wahrgenommene Fahrstunden in H\u00f6he von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n<p><strong>Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und Leistungen<\/strong><br \/>c) Mit dem Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung werden abgegolten.<br \/>Die theoretische und die praktische Pr\u00fcfungsvorstellung einschlie\u00dflich der Pr\u00fcfungsfahrt. Bei Wiederholungspr\u00fcfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.<\/p>\n<p><strong>4. Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschlu\u00df des Ausbildungsvertrages, das Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren sp\u00e4testens 3 Werktage vor der Pr\u00fcfung f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen<br \/><\/strong>Wird das Entgelt nicht zur F\u00e4lligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Pr\u00fcfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.<\/p>\n<p><strong>Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung<br \/><\/strong>Das Entgelt f\u00fcr eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3 a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>5. K\u00fcndigung des Vertrages<br \/><\/strong>Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrsch\u00fcler jederzeit, von der Fahrschule nur in den nachstehend genannten F\u00e4llen gek\u00fcndigt werden:<br \/>Wenn der Fahrsch\u00fcler<br \/>a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschlu\u00df<br \/>mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,<br \/>b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnispr\u00fcfung nach jeweils zweimaliger<br \/>Wiederholung nicht bestanden hat,<br \/>c) wiederholt oder gr\u00f6blich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p><strong>6. Geb\u00fchren und Entgelte bei Vertragsk\u00fcndigung<\/strong><br \/>Wird der Ausbildungsvertrag gek\u00fcndigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt f\u00fcr die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Pr\u00fcfung.<br \/>K\u00fcndigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrsch\u00fcler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranla\u00dft zu sein (siehe Nummer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt<br \/>zu:<br \/>a) 1\/3 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung vor Beginn der theoretischen Ausbildung erfolgt;<br \/>b) 2\/3 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung innerhalb von 6 Wochen nach Ausbildungsbeginn<br \/>erfolgt;<br \/>c) der volle Grundbetrag, wenn die K\u00fcndigung sp\u00e4ter als 6 Wochen nach Ausbildungsbeginn erfolgt.<br \/>Seite 3 von 4<br \/>K\u00fcndigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrsch\u00fcler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranla\u00dft wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zur\u00fcckzuerstatten.<\/p>\n<p><strong>7. Einhaltung vereinbarter Termine<\/strong><br \/>Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrsch\u00fcler haben daf\u00fcr zu sorgen, da\u00df vereinbarte Fahrstunden p\u00fcnktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grunds\u00e4tzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrsch\u00fclers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den versp\u00e4teten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.<\/p>\n<p><strong>Wartezeiten bei Versp\u00e4tung<\/strong><br \/>Versp\u00e4tet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrsch\u00fcler nicht l\u00e4nger zu warten.<br \/>Hat der Fahrsch\u00fcler den versp\u00e4teten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Versp\u00e4tet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht l\u00e4nger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3 b Absatz 3).<\/p>\n<p><strong>Ausfallentsch\u00e4digung<\/strong><br \/>Die Ausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr die vom Fahrsch\u00fcler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit betr\u00e4gt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n<p><strong>8. Ausschlu\u00df vom Unterricht<\/strong><br \/>Der Fahrsch\u00fcler ist vom Unterricht auszuschlie\u00dfen:<br \/>a) Wenn er unter dem Einflu\u00df von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;<br \/>b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrt\u00fcchtigkeit begr\u00fcndet sind.<\/p>\n<p><strong>Ausfallentsch\u00e4digung<\/strong><br \/>Der Fahrsch\u00fcler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentsch\u00e4digung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n<p><strong>9. Behandlung von Ausbildungsger\u00e4t und Fahrzeugen<\/strong><br \/>Der Fahrsch\u00fcler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>10. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen<\/strong><br \/>Ausbildungsfahrzeuge d\u00fcrfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen Strafverfolgungen und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.<\/p>\n<p><strong>Besondere Pflichten des Fahrsch\u00fclers bei der Kraftradausbildung<\/strong><br \/>Geht bei der Kraftradausbildung oder -pr\u00fcfung die Verbindung zwischen Fahrsch\u00fcler und Fahrlehrer verloren, so mu\u00df der Fahrsch\u00fcler unverz\u00fcglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten.<br \/>Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verst\u00e4ndigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgem\u00e4\u00df abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.<\/p>\n<p><strong>11. Abschlu\u00df der Ausbildung<\/strong><br \/>Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschlie\u00dfen, wenn sie \u00fcberzeugt ist, da\u00df der Fahrsch\u00fcler die n\u00f6tigen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zum F\u00fchren eines Kraftfahrzeuges besitzt (\u00a7 16 FahrIG).<br \/>Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen \u00fcber den Abschlu\u00df der Ausbildung (\u00a7 6 FahrschAusbO).<\/p>\n<p><strong>Anmeldung zur Pr\u00fcfung<\/strong><br \/>Die Anmeldung zur Fahrerlaubnispr\u00fcfung bedarf der Zustimmung des Fahrsch\u00fclers, sie ist f\u00fcr beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrsch\u00fcler nicht zum Pr\u00fcfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und verauslagter oder anfallender Geb\u00fchren verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>12. Erf\u00fcllungsort<\/strong><br \/>Erf\u00fcllungsort ist der Sitz der Fahrschule.<\/p>\n<p><strong>Gerichtsstand<\/strong><br \/>Hat der Fahrsch\u00fcler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschlu\u00df seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gew\u00f6hnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Fahrschulen (AGB`s) 1. Bestandteil der AusbildungDie Fahrausbildung umfa\u00dft theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Schriftlicher AusbildungsvertragSie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. 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